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Mit einer privaten Unfallversicherung können Sie die finanziellen Folgen eines Unfalls versichern. Details finden Sie hier...
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Unfallversicherung

1.Was versteht man unter dem Begriff "Unfall"?


Unter Unfall versteht man ein plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkendes Ereignis, wodurch sie eine Gesundheitsschädigung erleidet.

2. Was für Leistungen bietet die Unfallversicherung ihren Kunden an?
    Die Unfallversicherung bietet Schutz gegen die Folgen von Unfällen wie begrenzte Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit , Tod und Krankenhausaufenthalt, Invalidität. Grundsätzlich lassen sich folgende Leistungen über eine Unfallversicherung absichern:

  • a. Todesfall-Leistung

    Wenn der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode führt, entsteht so Anspruch auf Leistung entsprechend der bestimmten Todesfall-Summe. Die Todesfall-Leistung hat auch eine weitere Funktion: Wenn eine Invalidität kurz nach einem Unfall absehbar ist, erbringt der Versicherer bei festgelegter Todesfall-Leistung eine Vorauszahlung.

  • b. Invaliditätsleistung

    Wenn die Folge des Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der geistigen oder körperlichen Leistungsfähigkeit führt, so wird eine einmalige Kapital-Leistung erbracht.

    Ausnahme: Wenn die versicherte Person bereits das 65 Lebensjahr vollendet hat, so wird in diesem Fall eine Rentenzahlung erbracht. Die Höhe der Leistung hängt von dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme.

  • c. Übergangsleistung

    Im Falle, wenn nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine Benachteiligung von 100% besteht, werden 50% der bestimmten Übergangsleistung erbracht. Im Falle, wenn nach Ablauf von sechs Monaten noch eine Benachteiligung von mehr als 50% besteht, wird die ganze Übergangsleistung erbracht.

  • d. Krankenhaustagegeld

    Für jeden Kalendertag an dem sich die versicherte Person unfallmotiviert in ganzstationärer Heilbehandlung befindet, wird das festgelegte Krankenhaustagegeld bezahlt. Grundsätzlich für maximal 2-3 Jahre.

  • e. Krankentagegeld

    Wenn die versicherte Person auf Grunde eines Unfalles krank geschrieben wird, so wird für diese Zeit längstens natürlich für ein Jahr das festgelegte Krankentagegeld bezahlt..

  • f. Kosmetische Operation

    Im Falle, wenn der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart verletzt wurde, dass sich diese für eine kosmetische Operation entscheidet, so werden die Behandlungsausgaben bis zur Höhe der festgelegten Versicherungssumme erstattet. Die Behandlung soll bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall erfolgen.

  • g. Unfallrente

    Eine Unfallrente ist ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Diese wird grundsätzlich monatlich und lebenslang bezahlt.

  • h. Genesungsgeld

    Genesunsgeld wird vorschriftsmäßig in der gleichbedeutenden Höhe und für die gleichbedeutende Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet. Die Leistung ist aber meistens auf eine Frist von max. 100 Tagen begrenzt. Der Anspruch auf das Genesungsgeld beginnt erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.

    Wichtig: Genesungsgeld kann nur in Zusammenfügung mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.


 
 
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In Deutschland passieren Tag für Tag 20.000 Unfälle. Besonders für Kinder und junge Menschen, die sich z.B. beim Sport aktiv betätigen ist der Abschluss einer Unfallversicherung daher absolut ratsam. Informieren Sie sich zu diesem Thema auf Finderecht.de
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