Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Die vereinbarte Versicherungssumme kommt zur Auszahlung, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer verstirbt. Der zu zahlende Beitrag enthält im Gegensatz zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung keinen Sparanteil und ist daher relativ niedrig. Deshalb kann aber auch keine Auszahlung erfolgen, wenn die Risikolebensversicherung zum Ende der vereinbarten Versicherungsdauer ohne Versicherungsfall endet.
Das macht die Risikolebensversicherung zur idealen Hinterbliebenenvorsorge, wenn mit möglichst niedrigem Beitrag eine hohe Versicherungssumme vereinbart werden soll. Interessant ist das insbesondere für junge Familien sowie Paare und Geschäftspartner, die größere Darlehen aufgenommen haben.
Bei den meisten Versicherern kann man zur Risikolebensversicherung zusätzlich eine Unfallzusatzversicherung vereinbaren. In diesem Fall, wird bei Unfalltod der versicherten Person eine höhere Versicherungssumme ausgezahlt. Der Beitragszuschlag hierfür ist gering, der Nutzen aber auch! Denn die zusätzliche Leistung erfolgt ja nur bei Tod der zu versichernden Person infolge eines Unfalls. Führt der Unfall jedoch zu einem dauerhaften Gesundheitsschaden, würde keine Leistung fällig werden. Hier kann eine private Unfallversicherung mit einer ausreichend hohen Invaliditätsleistung sinnvoller sein. Natürlich ist auch hier eine Todesfall-Leistung vereinbar, die dann jedoch nur bei Tod der versicherten Person infolge eines Unfalls fällig wird.
Ein weiterer Zusatzbaustein zur Risikolebensversicherung ist die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Dabei kann man für den Fall einer Berufsunfähigkeit der versicherten Person entweder nur die Beitragsfreiheit der Risikolebensversicherung oder zusätzlich auch eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente vereinbaren. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist natürlich wichtig, allerdings kommt es hier weniger auf den zu zahlenden Beitrag sondern vielmehr auf gute Versicherungsbedingungen an. Wer also seinen Berufsunfähigkeitsschutz mit einer Risikolebensversicherung koppeln möchte, sollte genau prüfen, ob sowohl Haupt- als auch Zusatzversicherung bezüglich Preis und Versicherungsbedingungen den Forderungen gerecht werden. Anderenfalls kann man den Versicherungsschutz auch trennen und für den Berufsunfähigkeitsschutz eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbaren. Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn die Risikolebensversicherung nur für einen kürzeren Zeitraum und die Berufsunfähigkeitsversicherung für einen längeren Zeitraum benötigt wird. Und dies dürfte in der Praxis häufig so sein!
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