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Eine Rentenversicherung zahlt ab einem bestimmten Alter eine monatliche Summe aus und das grundsätzlich bis zum Tod. Sie könnten zwischen gesetzlicher und privater Rentenversicherung wählen.
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private Rentenversicherung
1. Was versteht man unter privaten Rentenversicherungen?

Private Rentenversicherung dient der Rentenvorsoge von Privatpersonen. Ist auch für Sie die Bewahrung des Wohlstands im Alter wichtig, führt kein um die eingene Absicherung herum.

Die Staatliche Vorsorge gerät weiterhin in sehr heikle Gewässer, deshalb ist für Sie eine private Versicherung die beste Option.


2. Private Rentenversicherungen erfüllen forlgende Erwartungen:
  • der Absicherung einer Immobilienfinanzierung
  • Geldanlege mit Steuervorteil
  • einer steuerbegünstigsten Kapitalansammlung
  • der eigenen Altersvorsorgung


  • Achten Sie unbedingt darauf, dass es bei dieser Versicherungsart nicht nur große Kostenunterschiede gibt, enorme Ungleichtheiten bei vorhandenen Leistungen gibt es auch. Bei Angestellten ergänzt sie die betriebliche Altersversorgung und die gesetzliche Rentenversicherung.

    Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist die private Vorsorge unumgänglich. Dies bedeutet sowohl steuerlich vorteilhafte Anlage von Geldkapital ohne Todesfallprotektion, mit dem Ziel bis zum Tode, privat finanzierten und vor allem gesicherten Rentenbezug zu garantieren.

3. Worin liegt die Sinnahftigkeit der privaten Rentenversicherung?
    Die gesetzliche Rentenversicherung zeigt zur Zeit weist ein trauriges Bild auf. Die einzige Möglichkeit die Rentenausgaben aufrecht zu erhalten, wird durch Erhöhung der Beiträge von Arbeitnehmern und Angestellten sein. Wenn Sie nur Ihre Hoffnung lediglich in die staatliche Rente legen, könnte es leicht passieren, dass Ihr Lebensniveau in der Rentenzeit durchaus schwinden wird. Deshalb ist es sinnvoll, eine private Rentenversicherung abzuschließen.

    Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist essentiell, da plötzlich eintretende Berufsunfähigkeit auch Altersvorsorge wie das Riester-Programm boykottieren kann.
4. Private Rentenversicherungsformen:
    Man unterscheidet in der Regel zwei Arten:

  • a. sofort einsetzende Rentenzahlungen: In diesem Fall wird einmal eine Summe eingezahlt und man bekommt ab dem folgenden Monat eine bis zum Tode dauernder Rente
  • b. zeitversetzte Rentenzahlungen: In diesem Fall werden Zahlungen in festgelegten Zeitabständen getätigt so dass nach Vertragsablauf entweder eine hoher Betrag auf einmal ausgezahlt wird oder monatliche Rentenbezüge entstehen. Die Entscheidung die welche der beide Möglichkeiten für Sie optimal ist, muss nicht bei Vertragsabschluss getroffen werden, spätenstens drei Monate vor Beginn der Auszahlung mittels Privatrente muss jedoch die Entscheidung kommen.

    Sind Sie interessiert an lebenslangen Bezügen , haben Sie folgendes zur Auswahl:
  • a. sinkende Rente: Diese Rentenart ist zu Beginn am höchsten und reduziert sich jährlich um einen bestimmten Prozentsatz.
  • b. stetige Rente: Diese wahrt die Summe der monatlichen Rentenzahlung, mit Vorbehalt schwankender Gewinnanteile.
  • c. dynamische Rente: der Rentenbezieher erhält jährliche Bezüge die jährlich 2-5% Steigerung erfahren. Eine dynamische Rente besteht aus jährlicher Wachstum und dem vertraglich gesicherten Rentenanteil.
 
 
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