Mit diesen Bausteinen können Sie sich Ihren Krankenversicherungsschutz nach Belieben zusammenstellen.
2. Wann können Sie sich privat versichern?
Wenn Sie Arbeitnehmer sind und Ihr Jahres-Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Wenn Sie Selbstständige, Freiberufler, Beamte oder Unternehmer sind, haben Sie die Möglichkeit zwischen GKV(gesetzliche Krankenversicherung) und PKV(private Krankenversicherung) zu wählen. Auch wenn Sie nicht berufstätig sind, aber Ihre Ehegatte privat versichert ist.
3. Ist es möglich wieder in die GKV zurückzutreten?
Der Rücktritt ist möglich im Falle,wenn Sie arbeitslos bis zur Vollendung des 55 . Lebensjahres werden oder wenn Ihr Jahres-Bruttoeinkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt.
4. Welche Vorteile bietet die PKV ihren Kunden an?
Ein wichtiger Vorteil der privaten Krankenversicherung:
Über den Leistungsumfang Ihres Vertrages können Sie selbst entscheiden.
Außerdem genießen Sie nach dem gewählten Tarif bessere Krankenhausbehandlung, Absicherung des Arztkosten in Ausland, Zuzahlungsfreiheit bei Arzneimitteln usw.
5.Wie sind die Beiträge in der PKV berechnen?
Die Beiträge bei PKV richten sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der versicherten Person. Der Gesundheitszustand ist ein wichtiger Punkt beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Bereits vorhandene Erkrankungen (zusätzliche Gesundheitsrisiken) sind, die oft nur dann versichert werden können, wenn für das zusätzliche Risiko auch zusätzliche Risikozuschläge bezahlt werden.
Es soll bei der Beitragskalkulation in Acht nehmen, dass mit zunehmendem Alter das Krankheitsrisiko steigt Wenn die Gesundheitskosten stabil blieben,dann würden die privatversicherten Personen ein Leben lang den gleichen Beitrag zahlen. Aber die Gesundheitskosten steigen kontinuierlich an. Dies führt zu Mehrausgaben und damit steigen auch die Beiträge.
Die Beitraghöhe hängt auch von dem Umfang der versicherten Leistungen ab. Die Tarife sind für Frauen und Männer unterschiedlich kalkuliert.
6. Bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber auch zu einer privaten Krankenversicherung einen Beitragszuschuss?
Ja, als Arbeitnehmer bekommen Sie und Ihre Familienangehörige von Ihrem Arbeitgeber auch zu Ihrer PKV einen Beitragszuschuss.
7. Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt immer mit dem Zeitpunkt, der im Vertrag benannt wurde. Bei meisten Versicherungen sind es so genannte Sonderregelungen, das heisst: Wartezeiten.
Diese sind:
- Allgemeine Wartezeit, die drei Monate beträgt.
- Besondere Wartezeit, die acht Monate beträgt.
- Aufhebung der Wartezeit. Viele Versicherungen verzichten auf die Wartezeit, wenn ein Kind oder der Ehegatte nachversichert ist.
8. Wann können Sie kündigen?
Sie können Ihre Versicherung mit einer Kündigungszeit von drei Monaten meist zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Wenn eine Mindestvertragsdauer bestimmt wurde, sollen Sie diese einhalten.
Wenn der Versicherer seine Leistungen kürzt oder die Beitragssätze ohne Leistungsanpassung erhöht, haben Sie das Recht innerhalb eines Monats nach Zugang des Änderungsbescheids kündigen. Im Todesfall endet der Versicherungsvertrag automatisch.
9. Zusatzversicherungen
Zusätzlich können Zusatzkrankenversicherungen abgeschlossen werden, mit denen man beispielsweise Kosten für Besuche beim Zahnarzt oder andere Zusatzleistungen decken kann.
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