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Lebensversicherung

1. Was für ein Unterschied gibt es zwischen Risiko-Lebensversicherung und Kapital-Lebensversicherung?


Bei einer Risiko-Lebensversicherung ist das Ziel nur die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall der versicherten Person. Wenn die versicherte Person stirbt, bekommen die Hinterbliebenen die Versicherungssumme.

Bei der Kapital-Lebensversicherung ist die Absicherung gegen das Todesfallrisiko und zusätzlich wird Kapital für das Alter angespart.

Deswegen ist die Kapital-Lebensversicherung auch als gemischte Versicherung oder Versicherung auf den Todes bzw. Erlebensfall genannt. Die Zusammensetzung der Beiträge sind unterschiedlich. Bei der Risiko-Lebensversicherung ist nur der Risikoanteil zu bezahlen.

Aus diesem Grunde sind Beiträge für Risiko-Lebensversicherungen viel niedriger als die Beiträge für Kapital-Lebensversicherungen.


2. Was ist bei einer Fondsgebundenen Lebens- bzw. Rentenversicherung besonders?
    Im Gegensatz zur normalen Versicherungen fließt der Sparanteil der bezahlten Prämien bei den Fondesgebundenen Versicherungen in Fonds. Damit könnten die Chansen auf höhere Erträge steigen. Es gibt für Erträge allerdings keine Garantie, weil der Wert der Anteilen stark schwanken kann. Bei Vertragsabschluss entscheiden Sie selbst, was für ein Risiko Sie aufnehmen wollen, indem Sie Ihre Fondsauswahl treffen.
3. Was für einen Unterschied gibt es zwischen Fondesgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen?
    Fondesgebundene Lebensversicherungen leisten wie auch die Kapital-Lebensversicherungen Risikoschutz im Todesfall. Bei der Fondesgebundenen Rentenversicherungen ist wie auch bei normalen Privat - Rentenversicherungen die lebenslange Rentenzahlung garantiert.
4. Was ist der Unterschied zwischen Nettobeitrag und Bruttobeitrag?
    Die Versicherungsgesellschaft muss 90% seines Gewinnes bei dem Versicherten abgeben. Die Gewinne resultieren aus Kapitalerträgen, günstigeren Kostensituationen oder aus niedrigerer Sterblichkeit als erwartet. Zur Beteiligung der Versicherten an diese Überschüsse sind mehrere Varianten möglich, wie zB. Verkürzung der Laufzeit.

    Beim Sofortüberschuss wird die Prämie (Bruttobeitrag) durch die Anrechnung der Überschussanteile vermindert. Die verminderte Prämie wird dann Nettobeitrag genannt und muss vom Versicherten bezahlt werden. Aber weil die Überschussanteile nicht garantiert sind, kann der Nettobeitrag auch nicht auf die gesamte Laufzeit garantiert werden.
5. Was sollte man unter Rechnungszins verstehen?
    Der Rechnungszins wird vom Bundesfinanzminister für alle Versicherungsunternehmen festgelegt. Bei Berechnung der Beitragshöhe ist der Rechnungszinssatz ein wichtiger Faktor, denn je höher der Rechnungszins ist, desto geringer sind die Beiträge, um die Leistung zu erreichen. Laut Bundesfinanzministerium darf dieser Zinssatz seit dem 01. 07. 2000 nicht mehr als 3,25% betragen. Dieser neue Höchstzinssatz ist nur für Verträge, die nach dem 01. 07. 2000 abgeschlossen wurden, zu beachten.
6. Muss die versicherte Person die Versicherung kündigen, wenn sie die Beiträge nicht mehr bezahlen kann oder gibt es auch eine Alternative?
    Eine Risiko-Lebensversicherung kann man in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Im Fall der unterjährlichen Zahlungsweise ist die Kündigung nur mit Frist von einem Monat möglich. Es gibt aber auch eine bessere Option als die Kündigung, nähmlich die Beitragsfreistellung.

    Dabei wird die Beitragszahlung komplett eingestellt. Die Versicherungsgesellschaft nimmt die bis dahin bezahlten Beiträge und eventuelle Überschussanteile und berechnet eine neue niedrigere Versicherungssumme. Dadurch wird natürlich der Versicherungsschutz verringert, aber eine gewisse Grundsicherung bleibt doch erhalten.

    Weitere Möglichkeiten :

    Die Senkung der Versicherungssumme, wodurch der Beitrag auch niedriger ausfallen wird, oder die Verkürzung der Vertragslaufzeit bei gleicher Versicherungssumme.
7. Erhält die versicherte Person bei der Risiko-Lebensversicherung am Ende der Vertragslaufzeit Geld zurück?
    Nein, nach Ablauf der Risiko-Lebensversicherung erhalten Sie kein Geld zurück, weil es sich um eine reine Todesfallversicherung handelt ohne irgendeinen Sparvorgang. Nur wenn der Versicherungsnehmer stirbt, erhält der Bezugsberechtigte die Versicherungssumme.
8. Wer bekommt im Todesfall die Versicherungssumme?
    Die Versicherungssumme wird im Erlebens- bzw Todesfall an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Die bezugsberechtigte Person ist in dem Willen des Versicherungsnehmers genannt. Diese Person kann der Versicherungsnehmer selbst oder eine andere vertraglich eingesetzte Person sein. Das Bezugsrecht können Sie jeder Zeit ändern, aber es sollte beim Vertragsabschluss schon feststehen.

    Sie können außerdem das Bezugsrecht wiederruflich oder unwiederruflich festlegen. Wenn Sie es wiederruflich festgelegt haben, dann können Sie die bezugsberechtigte Person jeder Zeit ändern. Im Falle, dass Sie es unwiederruflich festgelegt haben, so muss die bezugsberechtigte Person allen Änderungen, die Sie unternehmen möchten, zustimmen. Das unwiederrufliche Bezugsrecht ist im den Fall gut zu vereinbaren, wenn Sie die Leistungen nur an eine Person hinterlassen wollen und nicht allen Hinterbliebenen.
9. Gibt es einen Unterschied zwischen Versicherungsnehmer und versicherter Person?
    Der Versicherungsnehmer ist der Eigentümer der Versicherung, weil dies auf seinem Leben abgeschlossen ist. Er entscheidet alle Veränderungen und trägt alle Pflichten und Rechte der Versicherung. Der Versicherungsnehmer kann, aber nicht unbedingt, die versicherte Person sein.
10. Was versteht man unter Einmalbeitrag?
    Beim Abschluss einer Lebensversicherung kann der Beitrag für die ganze Vertragslaufzeit in einer Summe gezahlt werden. Die Zahlung von einem Einmalbeitrag ist für Sie dann vorteilhaft, wenn Sie bei Eintritt in den Ruhestand eine sofort beginnende Rentenversicherung benötigen. Sie können es aber auch durch die Vereinbarung einer Aufschubzeit abschließen.
11. Was ist eine variable Versicherungssumme und wozu ist sie gut?
    Ein Motiv für den Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung ist oft die Absicherung eines gewissen Geldbetrages wie zB. Kredit, für den Todesfall. Die Versicherungssumme wählen Sie dann in Höhe des Geldbetrages. Die Summe, die Sie absichern wollen, bleibt aber häufig nicht konstant. Sie müssen vorab festlegen, wie sich die Versicherungssumme mit der Zeit ändern soll, zB. Linear, annuitätisch fallend oder fallend. Diese sind die sogenannten variablen Versicherungssummen.
12. Ist bei Lebensversicherungen eine Gesundheitsprüfung notwendig?
    Üblicherweise ist die Gesundheitsprüfung die Voraussetzung beim Abschluss einer Lebensversicherung. Für die Versicherungsgesellschaft ist die Einschätzung des Todesfallrisikos von großer Bedeutung. Üblich reicht es aus, wenn Sie einige Gesundheitsfragen für den Versicherer beantworten, aber bei hohen Versicherungssummen oder hohem Eintrittsalter kann es schon zu ärtzlichen Untersuchungen kommen.
13. Welche Kriterien sind entscheidend bei Beantragung einer Risiko-Lebensversicherung?
    Die Höhe des Beitrages bei einer Risiko-Lebensversicherung hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren Hobbys, so wie von Laufzeit der Versicherung und Höhe der Versicherungssumme ab.
14. Was ist eine Beitragsgarantie bei Fondsgebundenen Lebens- bzw. Rentenversicherungen?
    Die Wertentwicklung bei der Fondesgebundenen Versicherungen ist im Zusammenhang mit der Entwicklung der gewählten Fonds. Damit ist sie aber auch mit den Entwicklungen an den Kapitalmärkten fest verbunden. Es kann zu signifikanten Wertsteigerungen aber auch zu Wertverlusten kommen. Es gibt keine garantierte Rendite für die bezahlten Beiträge. Die Beitragsgarantie garantiert dafür, dass Sie am Ende des Vertrages mindestens die Summe, die Sie in Form von Beiträgen eingezahlt haben, völlig unabhängig von der Wertentwicklung Ihrer Fonds erhalten. Außerdem erhalten Sie natürlich auch den Wert Ihres Fondvermögens, den Sie bis dahin angesammelt haben.
15. Was ist die Aufschubzeit bei den Fondesgebundenen Rentenversicherungen?
    Eine private Rentenvesicherung ist grundsätzlich aus 2 Phasen zusammengesetzt. Die Ansparphase und die Rentenbezugsphase. In der Ansparphase bezahlen Sie die Beiträge und sammeln sich ein Guthaben an. In der zweiten Phase, also Rentenbezugsphase, zahlt Ihnen der Versicherer auf Grund des angesammelten Guthabens, die Lebenslange- Rente. Die Zeit zwischen Vertragsbeginn und Beginn der Rentenzahlungen wird auch Aufschubzeit genannt.
16.Was ist ein Beitragsrückgewähr bei der Fondesgebundenen Rentenversicherungen?
    Durch eine private Rentenversicherung sichern Sie sich für das Risiko der Langlebigkeit ab, das bedeutet, dass der Versicherer die vereinbarte Rente so lange bezahlt, bis Sie am Leben sind. Was geschieht aber mit den bezahlten Beiträgen, wenn Sie bereits während der Aufschubzeit sterben?

    In solchen Fällen greift der Beitragsrückgewähr ein und der Versicherer gibt den Hinterbliebenen die bisher bezahlten Beiträge zurück.
17. Was ist die Rentengarantiezeit bei der Fondesgebundenen Rentenversicherungen?
    Bei der privaten Rentenversicherung wird die Rente so lange bezahlt, bis der Versicherungsnehmer am Leben ist. Was geschieht aber, wenn der Versicherungsnehmer kurz nach Beginn der Rentenzahlung stirbt? Für solche Fälle können Sie eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Wenn Sie eine Rentengarantiezeit vereinbart haben, bezahlt der Versicherer die Rente an den Hinterbliebenen für den vereinbarten Zeitraum.
 
 
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